Sitzungsprotokolle

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Die Einsichtnahme in die genehmigten und unterfertigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen, 

sowie die Herstellung von Abschriften ist während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt. 

Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig. 

 

Jahr