Wasserleitungsanschlussgebühr - Wohnhäuser

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2502,00 € Mindestgebühr für bebaute Grundstücke

Zuständig

Für den Anschluss von bebauten und unbebauten Grundstücken an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Attersee wird eine Wasserleitungsanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Liegenschaft.
Die Anschlussgebühr beträgt bei bebauten Grundstücken für Wohnzwecken dienenden Objekten 16,68 Euro + Ust je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage, mindestens aber Euro 2.502,00 + Ust.
Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bilden bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweisen. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen Geschosse abzurunden. Dachräume sowie Dach- und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke bzw. als Kellergaragen benützbar ausgebaut sind.