Wasserbezugsgebühr - Mindestgebühr über 50 m²

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt117,04 €

Zuständig

Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen bebauten Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt je Kubikmeter der registrierten Wassermenge 1,463 Euro inkl. Ust., MINDESTENS aber für parifizierte Wohnungen und für Wohnhäuser und sonstige Objekte über 50 m² Nutzfläche jährlich 117,04 Euro inkl. Ust..