Kanalbenützungsgebühr - Mindestgebühr über 50 m²

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt217,60 €

Zuständig

Die Eigentümer der an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Objekte haben für die Einleitung des Abwassers eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese besteht aus der Grundgebühr und aus der Kanalbenützungsgebühr.
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt für parifizierte Wohnungen und für Wohnhäuser und sonstige Objekte über 50 m² Nutzfläche MINDESTENS 217,60 Euro (inkl. 10 % Ust.)