Kanalbenützungsgebühr - Grundgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt83,26 € inkl. 10% USt

Zuständig

Die Eigentümer der an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Objekte haben für die Einleitung des Abwassers eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese besteht aus der Grundgebühr und aus der Kanalbenützungsgebühr.
Die Grundgebühr beträgt pro Anschluss, je Objekt mit Gewerbebetrieben je Betrieb und bei Objekten mit parifizierten Wohnungen je Wohneinheit, jährlich 83,26 Euro (inkl. 10 % Ust.).