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Für den Anschluss von Objekten (Gebäuden) an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz, wird eine Kanalanschlussgebühr erhoben.
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Objekte.Die Kanalanschlussgebühr wird unter Anwendung eines Bewertungssystems berechnet, wobei ein Bewertungspunkt gleich Euro 27,83 + 10% MWSt entspricht.Die Anschlussgebühr beträgt jedoch MINDESTENS 150 Bewertungspunkte.