Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Abschrift aus dem Geburtenbuch,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 40,-- und € 80,--, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
http://www.help.gv.at/7/Seite.070000-10133.html