Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Gemeinde Attersee am Attersee auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf.
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
• einer Bildmarke,
• dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
• Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Die Gemeinde Attersee am Attersee verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorliegende Dokument von der Gemeinde Attersee am Attersee stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Attersee am Attersee.
Tel. +43 (07666) 7755 oder E-Mail: gemeinde@attersee.ooe.gv.at